Änderungen für die Umzugsspeditionen nach dem Brexit

EU-Austritt Großbritanniens vollzogen 

Seit Jahresbeginn ist der Brexit abgeschlossen und Großbritannien zollrechtliches Drittland für die EU. Die Abwicklung des LKW-Verkehrs an den Grenzen ist noch nicht eingespielt, lange Staus auf Seiten der EU und der des Vereinigten Königreichs sind die Folge. Ebenfalls ein Problem – die seit erstem Januar gültigen Zollbestimmungen und Verfahren der Zollanmeldung sind vielen Umzugsunternehmen noch nicht bekannt. Was also gilt es bei einem Umzugstransport auf die britische Insel aktuell zu beachten


Das Vereinigte Königreich ist zum 31.12.2020 endgültig aus der Europäischen Union und somit auch aus dem EU-Binnenmarkt sowie der EU-Zollunion ausgeschieden. Für Nordirland haben die Regelungen des EU-Zollrechts und des Binnenmarktes hingegen weiterhin Bestand. Eine Sonderregelung, denn Nordirland gehört zum Zollgebiet des Vereinigten Königreichs. Dessen EU-Austritt macht sich im Warenverkehr deutlich bemerkbar. Bereits Anfang 2021 waren die britischen Ausfuhren in die EU um 60% gesunken. Was zwar zu einem gewissen Teil an der Coronapandemie liegt, in deren Folge sich Aufträge verzögerten oder wegbrachen. Insbesondere jedoch an den neuen Handelsbeschränkungen durch Aufschläge und Formalitäten liegt, die im Handel zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten anfallen. 


Schwierigkeiten bei Zollformalitäten und Abfertigung der LKW

Aktuell verzögern zudem kilometerlange Staus an den Grenzen den LKW-Verkehr von der und auf die Insel. Die Situation wird sich sobald nicht ändern, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage mit. Das BMWi macht dabei primär Anlaufschwierigkeiten im Vereinigten Königreich verantwortlich. Und verweist etwa auf die jüngst von der britischen Regierung vorgenommene Verlängerung der erleichterten Zollkontrollen für Waren aus der EU. Diese soll nun weitere sechs bis zwölf Monate gelten und für eine Entlastung des Zollsystems sorgen. Jedoch sieht man im BMWi generell Probleme aller Wirtschaftsbeteiligter bei der Umstellung auf die neuen Zollformalitäten ursächlich. Dies beträfe speziell die: >>inhaltlichen Anforderungen an die auszufüllenden Zolldokumente und den vorgesehenen automatisierten Systemen zur Zollabfertigung<<


Umzug nach dem Brexit – Möbelspeditionen benötigen EORI-Nummer und Zollanmeldung

EU-Umzugsspeditionen müssen für den Transport nach Großbritannien nun eine Zollanmeldung, beziehungsweise eine Ausfuhranmeldung in elektronischer Form abgeben. Diese beinhaltet, wie bei zollrechtlichen Drittländern üblich, etwa eine Fracht- bzw. Warenbeschreibung. Je nach Art des Umzugsguts sind an der Zollstelle auch noch weitere Unterlagen bereitzuhalten. Die Zollanmeldung ist online über das IT-Verfahren ATLAS oder eine Internetzollanmeldung (erfordert ELSTER-Zertifikat) vorzunehmen. Darüber hinaus ist für Möbelspeditionen beim Transport von oder nach Großbritannien jetzt eine EORI-Nummer Pflicht. Diese dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten im Handel mit Drittländern. Eine Beantragung der EORI Nummer sowie deren Verwaltung sind über das Geschäftskundenportal der Zollverwaltung (Link unter Artikel) möglich. 


Umzugsspeditionen sollten Zeit einplanen und britisches Zollrecht beachten

Beim Grenzübertritt in das Vereinigte Königreich kommt zudem das britische Zollrecht zum Tragen, welches ebenfalls im Rahmen des Brexits angepasst wurde. Auch hiermit sollten sich Möbelspeditionen vorab auseinandersetzen. Generell empfiehlt es sich aktuell eine Transportfahrt nach Großbritannien mit einigem Vorlauf zu planen. So kann allein die Beantragung einer EORI-Nummer momentan etwa fünf bis sechs Wochen in Anspruch nehmen (Stand April 2021), wie der Zoll auf Anfrage mitteilt. 

Aktuell hält der Umzug von oder nach Großbritannien für den Kunden wie für die Möbelspeditionen also ein paar Unwägbarkeiten bereit. Bleibt zu hoffen, dass die Lage an den Grenzen sich mit der Zeit normalisiert. Denn auf Pünktlichkeit legt man bei den Umzugskooperationen wert. Und hat sie dafür eben gerne in der eigenen Hand. 


Im Folgenden einige hilfreiche Links zum Thema:    

Informationen zur Ausfuhr nach Großbritannien (bzw. in einen Drittstaat) >>

Einfuhrbestimmungen des Vereinigten Königreichs >>

IT-Verfahren ATLAS >>

Beantragung einer EORI-Nummer >>

Zoll Kontaktestellen für Unternehmens-Anfragen >>

 

Quellen:

Pressereferat des BMWi

Pressereferat des BMF

Generalzolldirektion - Stabsstelle Kommunikation 

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