Datenschutz beim Umzug

Umzug ist Vertrauenssache! Aus diesem Grund spielt das Thema Datenschutz bei den Umzugskooperationen eine wichtige Rolle, nicht erst seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018. Im Rahmen eines Umzugs werden sehr persönliche, personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verwertet. Bei einem zertifizierten Umzugsunternehmen können Sie darauf vertrauen, dass mit diesen Informationen sorgfältig und DSGVO-konform umgegangen wird. Hier sind Ihre persönlichen Daten in besten Händen


Da ein Umzug in der Regel aus den unterschiedlichsten Dienstleistungen besteht ist es für das ausgewählte Umzugsunternehmen unabdingbar, Ihre Daten auch an Vertragspartner weiterzuleiten. Ohne diese Weiterleitung ist die Durchführung eines Umzuges in vielen Fällen gar nicht möglich. Da müssen Halteverbotsschilder aufgestellt werden, unter Umständen Handwerker wie Elektriker oder Küchenschreiner beauftragt werden oder aber ein Partner übernimmt einen Teil der Umzugsdienstleistung. Die Datenschutz Grundverordnung stellt sicher, dass jede Datenverarbeitung oder auch Weitergabe immer auch eine Rechtsgrundlage braucht. Jeder nachfolgende Betrieb oder Handwerker ist somit seinerseits wiederum verpflichtet, ihre Daten gemäß der Datenschutz Grundverordnung zu schützen und nur im Rahmen der Gesetzgebung zu verarbeiten.



Ihr gutes Recht: Die Aufklärungspflichten des Umzugsunternehmens

Eine Besonderheit stellt die Datenverarbeitung dar, wenn Sie in ein Drittland ziehen. Mit Drittland sind alle Länder gemeint, mit denen die Europäische Union kein entsprechendes Abkommen über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen hat. Grundsätzlich ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in solche Länder vom Gesetzgeber verboten. Aber auch hier muss es Ausnahmen geben, da ansonsten der Umzug gar nicht realisierbar wäre. Der Gesetzgeber hat hier mit Art. 49 Absatz 1b eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen, nach der auch hier zu vertraglichen Zwecken bei Beauftragung durch den Betroffenen eine Weiterleitung möglich ist. In diesen Fällen müssen Sie als Betroffener aber über die besonderen Risiken einer Datenverarbeitung in einem Drittland aufgeklärt werden.
Nur in ganz wenigen Fällen ist es sogar erforderlich, dass sie explizit in eine bestimmte Datenverarbeitung einwilligen. Das könnte zum Beispiel sein, wenn der Umzug Spediteur mit Ihnen nach erfolgter Umzugsdurchführung weiter in Kontakt bleiben möchte, zum Beispiel durch einen Newsletter.



Die Kehrseite der Medaille: Eine Informationsflut droht

Eine besondere Herausforderung ist die Informationspflicht, die der Gesetzgeber den nachfolgenden Dienstleistern auferlegt hat. Im Art. 14 der Datenschutz Grundverordnung ist geregelt, dass Sie als Betroffener informiert werden müssen, wenn eine Firma ihre Daten von einem anderen als direkt von Ihnen erhalten hat. Das betroffene Unternehmen hat bis zu ein Monat Zeit Ihnen mitzuteilen, dass es ihre Daten speichert oder verarbeitet - spätestens allerdings dann, wenn es diese Daten seinerseits weiterleitet oder mit Ihnen in Kontakt tritt. Das führt zu einem enormen Aufwand, sodass sich die meisten Umzugsunternehmen darauf beschränken werden Ihnen grundsätzlich mitzuteilen, dass sie Ihre Daten an Unterauftragnehmer weiterleiten und in aller Regel werden diese Unterauftragnehmer sie ohnehin kontaktieren, um eine bestimmte Dienstleistung bei Ihnen durchzuführen oder zu terminieren.



Unser Tipp: Vertrauen Sie den Profis

Datenschutz ist ein Menschenrecht und ein sehr wichtiges Thema, das leider in den letzten Wochen und Monaten durch unnötige Panikmache ein Stück weit auch diskreditiert wurde. Für ein zertifiziertes Umzugsunternehmen gehört der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten schon immer zum professionellen Service dazu.

Wenn Sie Fragen zum Umgang mit ihren Daten haben, scheuen Sie sich nicht das von ihnen beauftragte Umzugsunternehmen direkt darauf anzusprechen. Die Mitglieder der Umzugskooperationen werden Sie jederzeit umfassend informieren und professionell beraten.


Eine Initiative von: